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   OLG Hamm, 17.10.2011 - I-17 U 39/11   

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https://dejure.org/2011,69987
OLG Hamm, 17.10.2011 - I-17 U 39/11 (https://dejure.org/2011,69987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2011 - I-17 U 39/11 (https://dejure.org/2011,69987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - I-17 U 39/11 (https://dejure.org/2011,69987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sachverständiger, Überwachung, Nachbesserung, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 826, § 839 a
    Sachverständiger, Überwachung, Nachbesserung, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Bauherrn gegen den im Auftrag des Unternehmers Nachbesserungsarbeiten überwachenden Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826, § 839 a
    Ansprüche des Bauherrn gegen den im Auftrag des Unternehmers Nachbesserungsarbeiten überwachenden Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 7 O 189/10
  • OLG Hamm, 17.10.2011 - I-17 U 39/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 17 U 39/11
    Von einer Schutzbedürftigkeit ist nur dann auszugehen, wenn dem Dritten (hier den Klägern) kein gleichwertiger vertraglicher Anspruch gegen einen Dritten zusteht (Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 328 Rn. 18 mwN; BGH NJW 2004, 3630, 3632 [unter II 2 a]).

    Denn das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bezweckt nicht die Absicherung des Risikos, dass die vertraglich verpflichtete Person zum Ersatz des Schadens finanziell nicht in der Lage ist (BGH NJW 2004, 3630, 3632 [unter II 2 b]).

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 35/07

    Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 17 U 39/11
    Der vorliegende Fall ist insbesondere nicht mit der von dem BGH mit Urteil vom 25.09.2008 entschiedenen Konstellation vergleichbar (Az. VII ZR 35/07, NJW 2009, 217 ff.).

    Diese Tätigkeit des Architekten habe gerade den Zweck gehabt, den Erwerber vor einer Überzahlung des Veräußerers und damit letztlich vor dem Verlust dieser Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit seines Vertragspartners zu schützen (BGH NJW 2009, 217, 218, Rz. 18).

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 17 U 39/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Haftung aufgrund eines unrichtigen Gutachtens ist erforderlich, dass der Sachverständige bei der Erstattung seines Gutachtens leichtfertig und gewissenlos zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat (BGH NJW 2003, 2825, 2826 [unter II 4]; NJW 1991, 3282).

    Letzteres liegt etwa vor, wenn der Handelnde damit einen eigenen Vorteil ohne Rücksicht auf die Belange Dritter sucht, wenn er sich über bereits geltend gemachte Bedenken hinwegsetzt oder es ihm aus sonstigen Gründen gleichgültig ist, ob und gegebenenfalls welche Folgen sein leichtfertiges Verhalten hat (BGH NJW 1991, 3282 Rz. 22).

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 17 U 39/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Haftung aufgrund eines unrichtigen Gutachtens ist erforderlich, dass der Sachverständige bei der Erstattung seines Gutachtens leichtfertig und gewissenlos zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat (BGH NJW 2003, 2825, 2826 [unter II 4]; NJW 1991, 3282).
  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 O 25/16

    Rechtsanwaltshaftung: Haftung des im Auftrag einer Mietschutzvereinigung tätigen

    Denn das Rechtsinstituts des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bezweckt nicht die Absicherung des Risikos, dass die vertraglich verpflichtete Person zum Ersatz des Schadens finanziell nicht in der Lage ist (BGH, Urt. v. 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630, 3632 unter II 2b; Urt. v. 24. April 2014 - III ZR 156/13, Tz. 22; OLG Hamm, Urt. v. 17. Oktober 2011 - I-17 U 39/11, Tz. 30; jew. zit. nach juris), wofür - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - ohnehin keine Anhaltspunkte bestehen.
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